VIP Event „R 4 R Pass“
Überlassungsvereinbarung:
zwischen Eventteilnehmer
- nachfolgend Rechteinhaber genannt -
und der Renault Deutschland AG, Peter-Huppertz-Straße 5, 51063 Köln
- nachfolgend Renault genannt -
§ 1 Überlassungsgegenstand
Inhalt der Vereinbarung sind alle Videoaufnahmen und Bilder des Rechteinhabers, die anlässlich des VIP-Events vom Rechteinhaber erstellt werden. Die Überlassung wird gewährt zur Veröffentlichung der Videoaufnahmen und Bilder des Rechteinhabers für die interne und externe Kommunikation zu Marketingzwecken sowie zum Zwecke der Werbung und Kundeninformation im Zusammenhang mit dem VIP-Event auf der Webseite von Renault und den Social Media Accounts von Renault (Instagram, Facebook, Linkedin). Der Überlassungszweck beschränkt sich auf Veröffentlichungen durch Renault.
§ 2 Inhalt
Der Inhalt darf ausschließlich zur positiven Werbung und Berichterstattung genutzt werden. Er darf nicht verwendet werden in rechtswidriger oder sittenwidriger Art und Weise oder in Veröffentlichungen, die das Ansehen des Rechteinhabers beschädigen können. Die Videoaufnahmen und Bilder des Rechteinhabers dürfen als Ganzes oder ausschnittsweise publiziert werden. Sie dürfen auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, z.B. in Ausschnitten, Montagen, fototechnisch oder farblich verfremdet, wobei die Persönlichkeitsrechte des Rechteinhaber stets gewahrt werden.
§ 3 Überlassungsentgelt und -dauer
Die Überlassung der Videoaufnahmen und Bilder erfolgt unentgeltlich. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Widerruf der Einwilligung ist für die Zukunft möglich; nach erfolgtem Widerruf werden die Videoaufnahmen und Bilder nicht mehr aktiv genutzt. Der Rechteinhaber ist darüber informiert, dass eine Löschung von Bildern oder Videoaufnahmen im Archiv oder in Blogs/Threads etc. nicht erfolgt.